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Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung
Abschlussarbeiten

Be­treu­ung von Bachelor- und Masterarbeiten im Unterrichtsfach Psy­cho­lo­gie

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit wird von einer Erstgutachterin bzw. einem Erstgutachter betreut und nach Fertigstellung von ihr bzw. ihm benotet. Für die Festlegung der Note, wird die Arbeit zusätzlich von einer zweiten Prüferin bzw. einem zweiten Prüfer begutachtet. Nicht jede Person, die eine Lehrveranstaltung für das Unterrichtsfach Psychologie anbietet, kann Bachelor- und Masterarbeiten begutachten und betreuen. Wer als Prüferin bzw. Prüfer für Abschlussarbeiten zugelassen werden kann, wird von der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Die aktuellen Themen für Abschlussarbeiten sind unten aufgelistet und werden aktuell gehalten. 

Zwei Personen sitzen nebeneinander. Man sieht einen Ausschnitt von Knie bis Brust. Die hintere Person hat einen großen Umschlag mit der Aufschrift „Bachelor-Arbeit“ in der Hand, die vordere Person hat einen kleinen weißen Zettel mit einer Wartenummer, einem Code und dem TU-Logo in der Hand. © Roland Baege​/​TU Dortmund

Generell kön­nen Bachelor- und Masterarbeiten nur folgende Per­so­nen be­gut­ach­ten:

  • Pro­fesso­rin­nen und Pro­fes­soren
  • Juniorprofessorinnen und -professoren
  • Habilitierte Per­so­nen (Privatdozentinnen und Privatdozenten)

Die Prüfer müssen in For­schung und Lehre im Bereich der Psy­cho­lo­gie oder der Didaktik der Psy­cho­lo­gie tätig und hauptamtlich am Institut für Psy­cho­lo­gie be­schäf­tigt sein.

Weitere Gutachterinnen und Gutachter:

Promovierte Mitglieder des Instituts kön­nen vom Prü­fungs­aus­schuss als Gutachter für Ab­schluss­ar­bei­ten zugelassen wer­den. Lehrstuhlvertreterinnen und -vertreter kön­nen auch nach ihrem Weggang vom Institut Ab­schluss­ar­bei­ten betreuen, wenn der Prü­fungs­aus­schuss dem zustimmt. Auch Dozentinnen und Dozenten des IfADo (Leibniz Institut für Arbeitsforschung an der TU Dort­mund) kön­nen Ab­schluss­ar­bei­ten betreuen, wenn sie die oben genannten Be­din­gun­gen erfüllen.

Bevor Sie die Ab­schluss­ar­beit bei der zen­tra­len Prü­fungs­ver­wal­tung an­mel­den, sollten Sie mit den Dozentinnen bzw. den Dozenten, bei denen Sie Ihre Ab­schluss­ar­beit schreiben wol­len, über die Ab­schluss­ar­beit sprechen und sich erkundigen, ob diese eine Berechtigung haben, Ihre Ar­beit zu betreuen.

Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie ein Attest der Ärztin bzw. des Arztes bei der Prüfungsverwaltung vor der Abgabe Ihrer Arbeit einreichen, wenn Sie mehr Zeit als vorgegeben benötigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Zentrale Prü­fungs­ver­wal­tung der TU Dort­mund

Informationen zur Bearbeitungszeit und zu einer eventuellen Verlängerung der Abschlussarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Umfang der Bachelor- oder Masterarbeit und Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen festgelegt. Diese Unterlagen finden Sie hier:

Unterlagen & Formulare