Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten im Unterrichtsfach Psychologie
Die Bachelor- bzw. Masterarbeit wird von einer Erstgutachterin bzw. einem Erstgutachter betreut und nach Fertigstellung von ihr bzw. ihm benotet. Für die Festlegung der Note, wird die Arbeit zusätzlich von einer zweiten Prüferin bzw. einem zweiten Prüfer begutachtet. Nicht jede Person, die eine Lehrveranstaltung für das Unterrichtsfach Psychologie anbietet, kann Bachelor- und Masterarbeiten begutachten und betreuen. Wer als Prüferin bzw. Prüfer für Abschlussarbeiten zugelassen werden kann, wird von der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Die aktuellen Themen für Abschlussarbeiten sind unten aufgelistet und werden aktuell gehalten.
Generell können Bachelor- und Masterarbeiten nur folgende Personen begutachten:
- Professorinnen und Professoren
- Juniorprofessorinnen und -professoren
- Habilitierte Personen (Privatdozentinnen und Privatdozenten)
Die Prüfer müssen in Forschung und Lehre im Bereich der Psychologie oder der Didaktik der Psychologie tätig und hauptamtlich am Institut für Psychologie beschäftigt sein.
Weitere Gutachterinnen und Gutachter:
Promovierte Mitglieder des Instituts können vom Prüfungsausschuss als Gutachter für Abschlussarbeiten zugelassen werden. Lehrstuhlvertreterinnen und -vertreter können auch nach ihrem Weggang vom Institut Abschlussarbeiten betreuen, wenn der Prüfungsausschuss dem zustimmt. Auch Dozentinnen und Dozenten des IfADo (Leibniz Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund) können Abschlussarbeiten betreuen, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Bevor Sie die Abschlussarbeit bei der zentralen Prüfungsverwaltung anmelden, sollten Sie mit den Dozentinnen bzw. den Dozenten, bei denen Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen, über die Abschlussarbeit sprechen und sich erkundigen, ob diese eine Berechtigung haben, Ihre Arbeit zu betreuen.
Bei Krankheit während der Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie ein Attest der Ärztin bzw. des Arztes bei der Prüfungsverwaltung vor der Abgabe Ihrer Arbeit einreichen, wenn Sie mehr Zeit als vorgegeben benötigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Informationen zur Bearbeitungszeit und zu einer eventuellen Verlängerung der Abschlussarbeit finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Umfang der Bachelor- oder Masterarbeit und Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen festgelegt. Diese Unterlagen finden Sie hier:
Aktuelle Themen
Aktuelle Themen für Bachelor- und Masterarbeiten in den verschiedenen Lehrbereichen bzw. Bereichen des Instituts für Psychologie.