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Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung

FAQs Masterstudium Psychologie

Stand: 20.11.2025

Ja, es gibt keine Einschränkung bzgl. der Anzahl der Praktikumsstellen in der Prüfungsordnung (§8).

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Bitte stellen Sie beim Prüfungsausschuss Psychologie  einen Antrag, bevor Sie die entsprechenden Leistungen an der anderen Universität belegen. Klären Sie vor der Antragstellung ab, ob die andere Universität das Belegen des Kurses von Externen zustimmt.

Ja. Bitte beachten Sie, dass nur 6 LP verbucht werden, auch wenn Sie mehr LP absolvieren. Bitte erfragen Sie rechtzeitig vor Ihren Kursteilnahmen bei den Lehrpersonen, 

  1. ob für Sie in der Veranstaltung dem Erfordernis der benoteten Teilleistung oder Modulprüfung entsprochen werden kann sowie die Anzahl der zugehörigen LP-Creditierung
  2. wie Ihre Anmeldung zur Prüfungsleistung und die Leistungsregistrierung erfolgt: klären Sie insbesondere, ob die Leistungsverbuchung durch die Lehrperson direkt im Campusportal erfolgt oder ob Ihnen alternativ sonstige Dokumente (z. B. in digitaler oder Papierform) ausgestellt werden, die an Ihre Campusportal-Prüfungsverwaltung weitergeleitet werden müssen.

In Absprache mit der Seminarleitung können Sie auch weitere Lehrveranstaltungen belegen. Diese weiteren Lehrveranstaltungen können mit einer individuell anzufertigenden Bescheinigung durch die Seminarleitung bestätigt werden. Diese zusätzlichen Lehrveranstaltungen werden nicht im Transcript of Records vermerkt. Dort werden nur Zusatzleistungen vermerkt, für die keine LP erworben werden können.

Die An-, Abmeldungen und Leistungseinsichten für Prüfungen erfolgen im Campusportal: campus.tu-dortmund.de . Bitte beachten Sie die Fristen gemäß Prüfungsordnung.

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