FAQs Masterstudium Psychologie
Stand: 20.11.2025
Ja, es gibt keine Einschränkung bzgl. der Anzahl der Praktikumsstellen in der Prüfungsordnung (§8).
Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Bitte stellen Sie beim Prüfungsausschuss Psychologie einen Antrag, bevor Sie die entsprechenden Leistungen an der anderen Universität belegen. Klären Sie vor der Antragstellung ab, ob die andere Universität das Belegen des Kurses von Externen zustimmt.
Ja. Bitte beachten Sie, dass nur 6 LP verbucht werden, auch wenn Sie mehr LP absolvieren.
Nein. Das entspricht nicht der aktuell gültigen Prüfungsordnung (§20, Abs. 3).
In Absprache mit der Seminarleitung können Sie auch weitere Lehrveranstaltungen belegen. Diese weiteren Lehrveranstaltungen können mit einer individuell anzufertigenden Bescheinigung durch die Seminarleitung bestätigt werden. Diese zusätzlichen Lehrveranstaltungen werden nicht im Transcript of Records vermerkt. Dort werden nur Zusatzleistungen vermerkt, für die keine LP erworben werden können.
Die Prüfungsanlegungen sind derzeit noch in Arbeit. Nähere Informationen zu den Anmeldungsmodalitäten im WS 2025/26 erfolgen in der ersten Januarhälfte 2026.
... gibt's hier bald weitere Antworten ...




