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Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung

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Ein Messglas in dem ein dunkel gefärbter Filter hängt. © Martina Hengesbach​/​TU Dortmund
Leider hat die Corona-Pandemie auch starke Auswirkungen auf den Forschungs- und Lehrbetrieb an der TU Dortmund. Unter anderem war es im Sommersemester 2020 für Studierende kaum möglich, Versuchspersonenstunden zu erbringen. Und diese Situation hat sich im aktuellen Wintersemester 2020/21 nur unwesentlich verbessert. Aus diesem Grund hat die Leitung des Instituts für Psychologie beschlossen, Ihnen - also den Studierenden - einen Teil der Versuchspersonenstunden zu erlassen. Konkret bedeutet das Folgendes:
  1. Für Studierende im Unterrichtsfach Psychologie: Wenn Sie im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 für das Unterrichtsfach Psychologie eingeschrieben waren bzw. sind, dann erhalten Sie pro Semester eine Gutschrift von fünf Versuchspersonenstunden (Stichwort: Corona) ohne Gegenleistung. Dies entspricht 1/6 der insgesamt zu erbringenden Stunden (30). Die Gutschrift kann jede/r Lehrende mit einer Prüfungsberechtigung für das Unterrichtsfach Psychologie (auf dem Versuchspersonenzettel) vornehmen.
  2. Für Studierende im Nebenfach Psychologie: Wenn Sie im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 für das Nebenfach Psychologie zugelassen waren bzw. sind, dann erhalten Sie pro Semester eine Gutschrift von drei Versuchspersonenstunden (Stichwort: Corona) ohne Gegenleistung. Dies entspricht 1/6 der insgesamt zu erbringenden Stunden (20). Die Gutschrift kann jede/r Lehrende mit einer Prüfungsberechtigung für das Unterrichtsfach Psychologie (auf dem Versuchspersonenzettel) vornehmen.

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Ein Messglas in dem ein dunkel gefärbter Filter hängt. © Martina Hengesbach​/​TU Dortmund
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  1. Für Studierende im Unterrichtsfach Psychologie: Wenn Sie im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 für das Unterrichtsfach Psychologie eingeschrieben waren bzw. sind, dann erhalten Sie pro Semester eine Gutschrift von fünf Versuchspersonenstunden (Stichwort: Corona) ohne Gegenleistung. Dies entspricht 1/6 der insgesamt zu erbringenden Stunden (30). Die Gutschrift kann jede/r Lehrende mit einer Prüfungsberechtigung für das Unterrichtsfach Psychologie (auf dem Versuchspersonenzettel) vornehmen.
  2. Für Studierende im Nebenfach Psychologie: Wenn Sie im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/21 für das Nebenfach Psychologie zugelassen waren bzw. sind, dann erhalten Sie pro Semester eine Gutschrift von drei Versuchspersonenstunden (Stichwort: Corona) ohne Gegenleistung. Dies entspricht 1/6 der insgesamt zu erbringenden Stunden (20). Die Gutschrift kann jede/r Lehrende mit einer Prüfungsberechtigung für das Unterrichtsfach Psychologie (auf dem Versuchspersonenzettel) vornehmen.