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Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung

Neue Studienordnung LABG 2024 - Änderungen für B-PP und B-FD

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Icon einer Reihe grauer Ordner, von denen einer grün hervorgehoben ist © Karolin Kriesch​/​TU Dortmund
Hier finden Sie relevante und wichtige Informationen für die Änderungen bzgl. der neuen Studienordnung LABG 2024.

Die neuen fächerspezifischen Bestimmungen für LABG 2024 gelten folgend: 

(1) Sie gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2024/2025 erstmalig in den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen Universität Dortmund für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Psychologie eingeschrieben worden sind oder das Lehramt oder das Unterrichtsfach gewechselt haben.

(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2024/2025 in den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen Universität Dortmund für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Psychologie eingeschrieben worden sind, können beim Prüfungsausschuss beantragen, nach diesen Fächerspezifischen Bestimmungen geprüft zu werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Fehlversuche und Leistungen werden angerechnet.

(3) Ab dem Wintersemester 2025/2026 (1. Oktober 2025) gelten diese Fächerspezifischen Bestimmungen in ihrer aktuellen Fassung für alle Studierenden, die in den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen Universität Dortmund für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Psychologie eingeschrieben sind, soweit nicht bereits neue Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Psychologie zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund Geltung erlangt hat.

 

Änderungen - Modul B-FD:

Nach "alter" Ordnung: 3 Studienleistungen über alle drei Lehrveranstaltungen sowie 1 Modulprüfung (Portfolio über alle drei Lehrveranstaltungen)

Nach "neuer" Ordnung: Keine Studienleistungen, aber aktive Teilnahme sowie zwei Teilleistungen: Teilleistung I (Portfolio über Fachdidaktik II mit Inhalten aus Fachdidaktik I) und Teilleistung II (Portfolio über das Projektseminar)

  • Wenn man die Modulprüfung bis zum 30.9.2025 abgibt: Alles erledigt; Modulprüfung wird für die zwei Teilleistungen angerechnet
  • Wenn man dies nicht macht: Anmeldungen im neuen Semester für eine oder beide Teilleistungen und separate Abgabe der Portfolios per Mail an die Dozent*innen des besuchten Seminars (falls die Dozent*in nicht mehr an der Uni ist an studium-psychologie.fk12@tu-dortmund.de)

Wenn Studierende in diesem Semester schon nach den neuen FSBs geprüft werden wollen, sollen diese bei der Prüfungsverwaltung (Team 5) eine Umschreibung beantragen.

Änderungen - Modul B-PP:

Nach "alter" Ordnung: 2 Studienleistungen (Seminare Pädagogische Psychologie II; Diagnose und individuelle Förderung) sowie 1 Modulprüfung (Vorlesung Pädagogische Psychologie & Seminar Diagnose und individuelle Förderung)

Nach "neuer" Ordnung: 1 Studienleistung (Seminar Pädagogische Psychologie II) sowie 1 Modulprüfung (Vorlesung Pädagogische Psychologie & Seminar Diagnose und individuelle Förderung)

Wenn Studierende in diesem Semester schon nach den neuen FSBs geprüft werden wollen, sollen diese bei der Prüfungsverwaltung (Team 5) eine Umschreibung beantragen.

 

Weitere Infos zum Nachlesen:

Modulhandbuch Bachelor UF Psychologie nach LABG 2024

Unterlagen und Formulare