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Fakultät Er­zie­hungs­wis­sen­schaft, Psy­cho­lo­gie und Bil­dungs­for­schung

Eine Stellungnahme zur Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung

 

Wir, die Unterzeichnenden, treten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ein. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenwürde, zu Freiheit und Gleichheit aller Menschen und dem Schutz von Minderheiten. Insbesondere treten wir ein für ein respektvolles Miteinander in einer Gesellschaft, in der jede*r Fünfte einen familiären Migrationshindergrund hat. Dies ist uns insbesondere deshalb wichtig, weil auch ein beträchtlicher Teil unserer Studierenden eine Migrationsgeschichte hat.

Wir sind daher besorgt darüber, dass bei den vergangenen Wahlen in Deutschland mit der AfD eine Partei an Zuwachs gewonnen hat, die diese Werte nachweislich nicht teilt. Wie weit sich Teile der AfD bereits von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entfernt haben, legt ein fraktionsübergreifender Antrag von 113 Bundestagsabgeordneten zur Eröffnung eines Verbotsverfahrens dar.¹ Darin heißt es:

„Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt. Die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder solcher mit nicht heteronormativer Sexualität sowie Angehörigen autochthoner nationalen Minderheiten und Volksgruppen sollen nach dem Willen der AfD zu Gunsten einer völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums beschränkt oder beseitigt werden.“

Der Antrag macht ebenso deutlich, dass auf Landesebene bereits drei Parteiverbände und fünf Jungendverbände vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurden.

Wir sind enttäuscht, dass im Bundestag am 30. Januar 2025 lediglich die Möglichkeit eines Antrags an das Verfassungsgericht zur Einleitung eines Verbotsverfahrens und zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD diskutiert wurde und dass es wohl keine Mehrheit für einen solchen Antrag geben wird.
 

Dortmund, den 31.01.2025 

Kamil Herrmann, Joachim Hüffmeier, Corinna Gemmecke, Jacqueline Grabowski, Silke Holzem, Melanie Karb, Katrin Kaufmann, Jens Mazei, Jonah Schmidt und Ann-Kathrin Torka

 

¹Quelle: dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf